MAIN TAXI Prepaid: Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen MAIN TAXI FRANKFURT – Taxizentrale & Service – Brück & Brück GbR, Scheerengasse 10-12, 60599 Frankfurt am Main, (im Folgenden „MTF“ genannt), und dem Kunden bei Inanspruchnahme der MAIN-TAXI-Prepaidkarte. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Dies gilt auch, wenn MTF diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

2 Zustandekommen des Vertrages
2.1 Der Vertrag wird zwischen MTF und dem Kunden geschlossen. Der Vertrag kommt durch Antrag des Kunden mittels einer Bestellung im Internet oder aufgrund einer telefonischen Bestellung oder aufgrund einer Bestellung per Telefax und Annahme durch MTF zustande. Die Annahme durch MTF erfolgt stillschweigend durch Versendung der MAIN-TAXI-Prepaidkarte.

2.2 Voraussetzungen für den Vertragsschluss sind die Vollendung des 16. Lebensjahres des Kunden und eine Postadresse in Deutschland. Erfolgt eine Bestellung im Internet ist darüber hinaus eine Teilnahme am Lastschrift-Einzugsverfahren mit einer auf den Kunden lautenden gültigen deutschen Bankverbindung notwendig. Bei Kunden unter 18 Jahren ist die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

3 Widerrufsrecht
3.1 Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der MAIN-TAXI-Prepaidkarte widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt einer gesonderten Belehrung über das Widerrufsrecht in Textform. Ist der Kunde noch nicht im Besitz der MAIN-TAXI-Prepaidkarte, beginnt die Frist nicht vor Eingang der MAIN-TAXI-Prepaidkarte beim Kunden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der MAIN-TAXI-Prepaidkarte. Der Widerruf ist zu richten an: MAIN TAXI FRANKFURT – Taxizentrale & Service – Brück & Brück GbR, Scheerengasse 10-12, 60599 Frankfurt am Main, Telefax: 069-95021093.

3.2 Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Bei der überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung zurückzuführen ist. Im übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Die MAIN-TAXI-Prepaidkarte ist auf Gefahr von MTF zurückzusenden. Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen.

3.3 Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn MTF mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Kunde diese selbst veranlasst hat.

4 Leistungen
4.1 MTF erbringt folgende Dienstleistungen: 1. Die zur Verfügungstellung und elektronische Abwicklung der MAIN-TAXI-Prepaidkarte. 2. Die Verwaltung und Sicherstellung der Guthaben auf der MAIN-TAXI-Prepaidkarte.

4.2 Die voraussichtliche Dauer bis zur Bereitstellung einer MAIN-TAXI-Prepaidkarte beträgt 3-4 Werktage ab dem Antrag auf Freischaltung der erworbenen MAIN-TAXI-Prepaidkarte.

4.3 Die Erbringung sowie die Qualität der Abrechnungsdienstleistungen können aus technischen oder betrieblichen Gründen, insbesondere durch funktechnische, atmosphärische oder geographische Umstände zu bestimmten Zeiten und an bestimmten Orten beeinträchtigt sein. In derartigen Fällen bestehen für den Kunden keine Ansprüche auf Schadensersatz und keine Minderungs-, Kündigungs- oder sonstigen Rechte.

4.4 Die MAIN-TAXI-Prepaidkarte dient der bargeldlosen Zahlung von Beförderungsdienstleistungen in einem bei MTF angeschlossenem Fahrzeug und hat keinerlei Auswirkungen auf den Beförderungsvertrag zwischen dem jeweiligen Unternehmen und dem Fahrgast.

5 Nutzungsbedingungen/Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1 Der Kunde ist verpflichtet,
a) sich bei MTF mit seinem Name, seiner Anschrift und seinem Geburtsdatum zu registrieren und änderungen der Daten unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt der Kunde die Mitteilung schuldhaft, hat er die Kosten für die Ermittlung der zur Ausführung des Vertragsverhältnisses notwendigen Daten zu tragen.
b) die erhaltene MAIN-TAXI-Prepaidkarte sachgemäß und sorgfältig aufzubewahren, nur für die ordnungsgemäße Nutzung der Dienstleistungen von MTF zu verwenden und vor Missbrauch, Verlust und Beschädigungen zu schützen.
c) den Verlust oder ein sonstiges Abhandenkommen der MAIN-TAXI-Prepaidkarte der Kundenbetreuung unverzüglich unter Angabe seines Namens telefonisch oder per Fax mitzuteilen. Eine lediglich telefonische Mitteilung hat der Kunde unverzüglich per Fax oder sonst schriftlich zu bestätigen. Das gleiche gilt, wenn die Vermutung besteht, dass unberechtigte Dritte Kenntnis von der ID-Nummer auf der MAIN-TAXI-Prepaidkarte erlangt haben. Die bis zur Mitteilung angefallenen nutzungsabhängigen Entgelte hat der Kunde zu zahlen, wenn er den Verlust oder das Abhandenkommen zu vertreten hat.

5.2 Die Pflichten aus diesen AGB gelten für jeden entsprechend, dem eine MAIN-TAXI-Prepaidkarte anstelle des ursprünglichen Erwerbers, gleich aus welchem Grund, überlassen wird. Der ursprüngliche Erwerber wird in einem solchen Fall aus seinen Vertragspflichten nur entlassen, sofern der neue Nutzer sich ordnungsgemäß bei MTF registriert (s. Ziffer 5.1 a).

6 Guthabenkonto, Preise
6.1 Der Kunde muss, um die MAIN-TAXI-Prepaidkarte zu nutzen, im Voraus ein Guthaben erwerben und dieses auf das für ihn eingerichtete Guthabenkonto übertragen. Der Kunde kann sich das gesamte Guthaben jederzeit zum Ende des laufenden Quartals auf das von ihm benannte Bankkonto auszahlen lassen. Eine Auszahlung von Guthaben, dass MTF dem Kunden gewährt hat, ohne dass der Kunde hierfür eine Zahlung leisten musste (z.B. im Rahmen der Werbeaktion „Freunde werben“) ist ausgeschlossen. Angaben des Guthabenkontostandes sind unverbindlich und begründen allein keinen Anspruch auf Nutzung der Dienstleistungen von MTF im jeweiligen Gegenwert.

6.2 Die Inanspruchnahme unserer o.g. Dienstleistungen sind grundsätzlich kostenfrei.

6.3 Für die Erlangung der MAIN-TAXI-Prepaidkarte ist eine Kaution in Höhe von € 10,00 zu hinterlegen. Die Kaution ist beim erstmaligem Aufladen der MAIN-TAXI-Prepaidkarte mit zu überweisen bzw. wird ggf. per Einzugsermächtigung vom Konto eingezogen.

7 MAIN-TAXI-Prepaidkarte
7.1 Die MAIN-TAXI-Prepaidkarte kann von MTF aus wichtigem Grund gegen eine Ersatzkarte ausgetauscht werden. In diesem Fall hat der Kunde auf Verlangen von MTF die MAIN-TAXI-Prepaidkarte zurückzugeben.

7.2 Die der MAIN-TAXI-Prepaidkarte zugeordnete ID-Nummer wird von MTF festgelegt. MTF behält sich änderungen von ID-Nummern aus angemessenen technischen oder betrieblichen Gründen unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden vor.

8 Haftung
8.1 Treten Umstände nach Abschnitt 5 „Nutzungsbedingungen und Mitwirkungspflichten des Kunden“ ein, übernimmt MTF keine Haftung für das Guthaben auf der MAIN-TAXI-Prepaidkarte.
9 Vertragslaufzeit/Kündigung
9.1 Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann vom Kunden jederzeit und von MTF mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

9.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für MTF insbesondere vor, wenn der Kunde den Service in betrügerischer Absicht in Anspruch nimmt, gegen seine Pflichten aus Abschnitt 5 verstößt oder wenn ein entsprechender dringender Verdacht besteht.

9.3 Ein bei Beendigung des Vertrages verbleibender positiver Saldo wird auf Wunsch des Kunden auf das von ihm benannte Bankkonto ausgezahlt.

10 Sperre
10.1 Unbeschadet anderer gesetzlicher Vorschriften ist MTF berechtigt, die Inanspruchnahme der Leistungen ganz oder teilweise zu verweigern (Sperre), (1) wenn und solange der Kunde seinen Pflichten gemäß Abschnitt 5 nicht nachkommt. Dem Kunden wird die Sperre in der Regel schriftlich, fernmündlich, oder per Email mitgeteilt. Die Sperre wird, soweit technisch möglich und dem Anlass nach sinnvoll, auf bestimmte Leistungen beschränkt.

10.2 Für die Sperre wird ein Entgelt in Höhe von € 20,00 erhoben, solange der Kunde nicht nachweist, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als das Entgelt.

11 Weitergabe von änderungen der Umsatzsteuer
Verändert sich die Höhe der gesetzlichen Umsatzsteuer, kann MTF die Entgelte im Umfang dieser Steuererhöhung bzw. Steuersenkung anpassen. Eine Zustimmung des Kunden ist hierzu nicht erforderlich.

12 änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Entgelten
änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, von Leistungsbeschreibungen und von Entgelten der MAIN-TAXI-Prepaidkarte-Dienstleistungen von MTF werden durch Angebot von MTF und Annahme des Kunden vereinbart. Das Angebot von MTF erfolgt durch Mitteilung der inhaltlichen änderungen. Schweigt der Kunde auf das Angebot von MTF und/oder widerspricht er diesem nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der änderungsmitteilung, so stellt dies eine Annahme des Angebots dar und die änderungen werden wirksam, sofern MTF den Kunden in der änderungsmitteilung ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen hat. 13 Datenschutz
13.1 MTF darf personenbezogene Daten des Kunden erheben, verarbeiten und nutzen, soweit die Daten erforderlich sind, um ein Vertragsverhältnis über Dienstleistungen einschließlich dessen inhaltlicher Ausgestaltung mit dem Kunden zu begründen oder zu ändern (Bestandsdaten). Zu diesen Zwecken kann MTF auch Auftragsdatenverarbeiter einsetzen. Bestandsdaten dürfen ferner durch MTF verarbeitet und genutzt werden, soweit dies zur Beratung der Kunden, Informationen über die Angebote von MTF und zur Marktforschung erforderlich sind und der Kunde hierin eingewilligt hat.

13.2 Verkehrsdaten, insbesondere Bewegungsdaten, Beginn und Ende von Fahrten, Start und Ziel von Fahrten dürfen von MTF im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen erhoben, verarbeitet und genutzt werden. MTF darf Verkehrsdaten speichern und übermitteln, soweit dies für die Abrechnung von MTF erforderlich ist. Mit dem Einverständnis des Kunden ist MTF berechtigt, die Verkehrsdaten zur bedarfsgerechten Gestaltung von MAIN-TAXI-Prepaidkarte-Dienstleistungen, zu verwenden.

13.3 MTF behält sich vor, Dritte (z.B. Rechtsanwaltskanzleien oder Inkassounternehmen) mit der Einziehung offener Forderungen zu beauftragen, wobei die zur Einziehung notwendigen Abrechnungsdaten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen mitgeteilt werden.

13.4 Der Kunde kann nur mit seiner Wohnanschrift in öffentliche Teilnehmerverzeichnisse eingetragen werden.

14 Sonstiges
14.1 Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.

14.2 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.